Für viele Erben sind Erbwaffen eine unangenehme Überraschung. Der Großmutter verstirbt und hinterlässt in der Schublade eine Pistole vom Großvater aus dem zweiten Weltkrieg oder der Vater welcher leidenschaftlicher Jäger war hatte einen vollen Tresor mit Jagdwaffen.
Erbwaffen verkaufen - was ist zu beachten
Ganz wichtig für alle Erben: ruhe bewahren. Wir erklären Ihnen wie Sie sich am besten verhalten sollen.
Erben machen Sie nicht strafbar wenn Sie sich an die Gesetze halten.
Folgende Punkte vorab:
Erwerbspflichtige Waffen im Nachlass müssen der zuständigen Behörde gemeldet werden
Die Waffen können unter Umständen von den Erben behalten werden
Die Erben dürfen die Erbwaffen verkaufen lassen
Waffen im Nachlass
Wenn sich die Erben dazu entschließen eine Erbschaft anzutreten, dann gehen sämtlich Nachlassgegenstände in den Besitz der Erben über. Sämtliche Waffen gehen also wohl oder übel in den Besitz der Erben über. Dementsprechend haben die Erben als Waffenbesitzer die gleichen Pflichten wie Jäger, Sportschützen und Sammler.
Die geerbten Waffen müssen der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden. Die zuständige Behörde kann je nach Landkreis entweder das Ordnungsamt oder die Polizei sein. Rufen Sie die zuständige Behörde hierfür an. Transportieren Sie auf keinen fall die Waffen, da Sie diese nicht "verbringen" dürfen. Ihre zuständige Behörde kommt und wird die Waffen bei Ihnen abholen und erfassen.
Geerbte Waffen behalten
Wenn Sie schon eine Waffenrechtliche Erlaubnis besitzen oder die Waffensachkunde abgelegt haben (z.B. als Sportschütze, Jäger oder Sammler), dann dürfen Sie die Waffen behalten. Vorausgesetzt Sie können die Waffen sicher lagern. Sollten Sie noch keine Waffenrechtliche Erlaubnisse besitzen bzw. auch keine Waffensachkunde, dann besteht die Möglichkeit einer Erbwaffenblockierung. Hierbei werden die Waffen temporär gesperrt. Somit dürfen Sie die Waffen behalten und gegebenenfalls später entsperren wenn Sie die entsprechende Erlaubnis erhalten.
Geerbte Waffen verkaufen lassen
Natürlich dürfen Sie die geerbten Waffen verkaufen bzw. durch einen Händler verkaufen lassen. Die Waffen werden bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde aufbewahrt bis Sie einen geeigneten Käufer finden.
Gerne kaufen wir Ihre geerbten Waffen an. Kontaktieren Sie uns per E-Mail, Telefon oder WhatsApp. Wir erstellen Ihnen schnell und unverbindlich ein Kaufangebot. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Abwicklung mit Ihrer zuständigen Waffenbehörde.
Kontaktieren Sie uns
info@retro-arsenal.com
05187 / 956961
Oder schreiben Sie uns per WhatsApp
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