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  • Christopher Bengner

Fundwaffen - ungewollt Waffen gefunden und wie man sich am besten verhält

Man hat schon oft Geschichten wie diese gehört: "Wir haben beim renovieren der Kellerwand eine Pistole gefunden. Im Tuch eingewickelt sogar mit Munition!". Klingt im ersten Moment unglaubwürdig, passiert aber häufiger als Sie denken.


Verrostete gefundene Waffe

Sicherheit geht vor

Gehen Sie immer davon aus, dass die Waffe/n, die Sie gefunden haben, schussbereit sind. Es könnte sich ein Schuss unbeabsichtigt lösen.

Wenn Sie selbst keine Kenntnisse über die Waffe verfügen um den Ladezustand zu kontrollieren, dann lassen Sie die Waffe nach Möglichkeit unberührt liegen.

Sichern Sie den Fundort ab und verhindern Sie, dass Dritte und insbesondere Kinder diesen Ort nicht betreten können.

Sollten Sie in Ihrem Bekanntenkreis einen Waffenbesitzer kennen (z.B. Jäger oder Sportschützen), bitten Sie diesen den Ladezustand der Waffe/n zu prüfen und gegebenenfalls zu entladen.

Wenn niemand aus Ihrem Bekanntenkreis behilflich sein kann, dann nehmen Sie schnell kontakt mit Ihrer zuständigen Waffenbehörde oder der örtlichen Polizeidienststelle auf.


Ich habe eine Waffe gefunden

Fundwaffen müssen gemeldet werden. Wer erwerbspflichtige Waffen oder Munition findet muss diese unbedingt der zuständigen Waffenbehörde melden. Selbst komplett verrostete Waffen zählen laut Gesetz als Waffen und müssen gemeldet werden.


Gefundene Waffe nicht transportieren

Transportieren Sie die Waffen auf gar keinen Fall zur Waffenbehörde oder zur Polizei. Sie dürfen die Waffen nicht selbst transportieren und abgeben. Denn auch der Transport bedarf einer Genehmigung.

Sollten Sie bereits eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen, so dürfen Sie die Waffen in einem verschlossenem Behältnis transportieren. Handelt es sich aber um verbotene Gegenstände, so ist Ihnen der Transport untersagt. Verbotene Gegenstände können z.B. Maschinengewehre oder auch bestimmte Munition sein. Transportieren Sie daher die gefundenen Waffen niemals selber um auf der sicheren Seite zu sein.

Kontaktieren Sie daher am besten Ihre zuständige Waffenbehörde bzw. örtliche Polizei. Die Waffenbehörde holt die Waffen ab oder beauftragt die Polizei mit der Abholung.


Gefundene Waffe mit Munition

Fundwaffen legalisieren

Die Fundwaffe/n müssen nicht notwendiger weise für immer illegal bleiben. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich die Waffen legalisieren. Wurde die Waffe z.B. bei folgenden Aktivitäten gefunden:

  • Renovierungsarbeiten eines Altbaus

  • Entrümpelung bei einem verstorbenen Verwandten

  • Dachbodenfund nach einem Hauskauf

so lassen sich die Waffen durchaus im nachhinein legalisieren.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Waffe vom vorherigen Besitzer zu einem Zeitpunkt in der Vergangenheit legal besessen wurde. Folgende Waffen waren z.B. in der Vergangenheit legal:

  • Offizierspistole

  • Ordonnanzgewehr

  • Taschenpistole in den 30er Jahren gekauft

  • Kleinkaliberwaffe bis 1976 gekauft

Maschinenpistolen und Maschinengewehre waren zu keinem Zeitpunkt legal und können somit auch niemals legalisiert werden. Sie lassen sich aber verkaufen bzw. exportieren.

Die Polizei prüft ob mit der Waffe in der Vergangenheit eine Straftat begangen wurde. Sollte dies der Fall sein, so wird die Waffe komplett eingezogen.


Munition gefunden

Auch der besitz von Munition bedarf einer Erlaubnis. Sie müssen daher gefunden Munition der zuständigen Behörde melden oder sie von einer berechtigten Person abnehmen lassen. Berechtigte Personen können z.B. Jäger, Sportschützen oder Sammler sein mit einer entsprechenden Munitionserwerbserlaubnis für entsprechende Kaliber. So dürfen Jäger mit einem gültigen Jahresjagdschein sämtliche Langwaffenkaliber kaufen. Sportschützen benötigen für jedes Kaliber einen Munitionserwerb.

Einige Munitionsarten sind jedoch verboten und deren besitz bedarf einer Ausnahmegenehmigung vom BKA. Es kommt häufiger vor dass bei WK2 Munition Leuchtspur oder Panzerbrechende Geschosse mit dabei sind. Ohne sich auszukennen macht man sich somit trotz vorhandenen Munitionserwerb strafbar.


Fundwaffen behalten

Ist der Finder im Besitz einer Waffenrechtlichen Erlaubnis (z.B. Jäger, Sportschütze oder Sammler), so darf er die Waffen anschließend behalten. Voraussetzung hierfür ist die Waffensachkunde sowie die sichere Aufbewahrung der Waffen in einem Tresor der der Widerstandsstufe 0 oder 1. Ein Munitionserwerb für die Fundwaffen wird von der Waffenbehörde in der Regel nicht erstellt da der Finder kein Bedürfnis zum schießen der Waffe hat.


Fundwaffen verkaufen lassen

Besitzt der Finder keine Waffenrechtliche Erlaubnis, so kann er die Waffen durch einen Waffenhändler verkaufen lassen. Die gefundenen Waffen werden also nicht einfach einkassiert und vernichtet. Verbotene Waffen können mit einer Sondergenehmigung des BKA verkauft werden. Käufer dieser speziellen Waffen wären z.B. Museen oder Sammler im Ausland.


Gerne kaufen wir Ihre gefundenen Waffen sowie Munition an

Kontaktieren Sie uns per E-Mail, Telefon oder WhatsApp. Wir erstellen Ihnen schnell und unverbindlich ein Kaufangebot. Gerne unterstützen wir Sie der Abwicklung mit Ihrer zuständigen Waffenbehörde und holen diese dort ab.


Kontaktieren Sie uns

05187 / 956961

Oder schreiben Sie uns per


Waffenfund im Keller

Informationen auf dieser Seite dienen lediglich zu Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar.

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