Geerbte Waffen müssen nicht zwangsläufig verschrottet werden. Wir erklären euch wie man geerbte Waffen behalten darf.
Erbwaffen unbrauchbar machen
Erbwaffen müssen seit 2008, wenn der Erbe kein Sportschützer oder Jäger ist, unbrauchbar gemacht werden um einen Missbrauch zu verhindern. Dazu werden meistens Blockiersysteme verwendet. Früher konnte man diese Waffen noch zu einer Dekowaffe umarbeiten lassen und sich diese an die Wand hängen. Es bestand auch die Möglichkeit sie in einem Tresor der zu dem Zeitpunkt gültigen Sicherheitsklasse A oder B aufbewahren, ohne eine Blockierung und ohne die Waffensachkunde zu besitzen.
Aktuelle Regeln zur Erbwaffensicherung
Mit der aktuellen Gesetzesänderung, die 2008 in Kraft getreten ist, sind nur noch von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassene Blockiersysteme erlaubt und Dekowaffen dürfen seit 2020 nicht mehr an die Wand gehängt werden, sondern müssen bei der Behörde angemeldet und in einem Tresor der aktuellen Sicherheitsklasse aufbewahrt werden. Auch mit einer zugelassenen Blockierung müssen die Erbwaffen in einem Sicherheitsbehältnis nach aktuellem Sicherheitsstandard aufbewahrt werden. Diese sind seit 2017 von der Sicherheitsklasse 0 oder 1.
Wenn der Erbe waffensachkundig und Sportschützer, Jäger oder Waffensammler ist, kann er die Erbwaffen in der Regel ohne Blockierung besitzen, bekommt diese auf seine Waffenbesitzkarten eingetragen und kann diese je nach Bedürfnis benutzen.
Wer darf Waffen unbrauchbar machen?
Die Blockierung dürfen nur Händler und Büchsenmacher mit Zertifizierung des jeweiligen Herstellers des Blockiersystems einbauen. Die Blockierung muss vom zertifizierten Händler oder Büchsenmacher nachgewiesen werden und wird von der Behörde in die Erb-Waffenbesitzkarte des Erben eingetragen.
Smith & Wesson Revolver Kaliber .44RemMag mit Entsperrvorrichtung
Welche Blockiersysteme stehen zur Verfügung?
In der Regel werden die Waffen mechanisch so blockiert, dass ein stabförmiges System in den Lauf eingeführt und mit dem Patronenlager verklemmt wird. So kann die Waffe ohne eine Entsperrung mit passendem Werkzeug oder technischem Gerät nicht benutzt oder die Mechanik bewegt werden. Die Entsperrvorrichtungen sind dabei beispielsweise mechanisch oder elektronisch.
Eine Reinigung der Waffe mit dem eingesetzten Blockiersystem ist dann nicht mehr möglich.
Blockiersystem Armatix Trustlock mit eingesetzter Entsperrvorrichtung
Entsperrvorrichtung mit Tastenfeld zur Eingabe des Entsperrcodes
Was kostet es Waffen blockieren zu lassen?
Die Kosten richten sich nach Waffe, Kaliber und Blockiersystem. Im Normalfall bewegen sich die Kosten aber um 150,-€ bis 300,-€ für jede zu blockierende Waffe. Hierzu wendet man sich am Besten an einen Waffenhändler.
Es gibt einfachere Systeme, die für mehrere unterschiedliche Kaliber geeignet sind und kompliziertere Systeme, die für jedes Kaliber eigene Komponenten haben.
Blockiersystem Armatix Trustlock für Kaliber .44RemMag
Als blockiert gekennzeichneter Revolver
Zugelassene Blockiersysteme
Armatix Trustlock
Dies ist das hier dokumentierte Blockiersystem. Es ist mit eines der komplizierten Systeme. Das Trustlock System blockiert durch eine Verkeilung im Patronenlager. Das Trustlock besitzt allerdings den Vorteil dass es von außen nicht sichtbar ist und somit am elegantesten aussieht.
Felix Mogdans GunBlock #2
Etwas weniger komplex als die Armatix Konstruktion. Verriegelung über Spezialwerkzeug.
TLS System EWASS (für Flinten, Restbestände und gebrauchte)
Die Sicherungssysteme arbeiten rein mechanisch und können auch nach langer Verweildauer im Lauf der Waffe einfach wieder entfernt werden.
Burg-Wächter Ranger RL
Funktion ähnlich wie Armatix mit Verriegelung über mechanischen Schlüssel.
Alternativen zur Erbwaffensicherung
Andere Möglichkeiten nach dem Waffen geerbt wurden sind beispielsweise der Verkauf oder die Vernichtung.
Eine Vernichtung wird durch einen Büchsenmacher oder die Behörde durchgeführt. Wie zu verfahren ist, muss mit der zuständigen Behörde abgesprochen werden. Die Möglichkeit der Vernichtung kommt meist auf, wenn die Waffen in einem schlechten Zustand sind und kein Verkauf oder die Nutzung möglich ist.
Waffenverkauf als Alternative zur Waffenblockierung
Der Verkauf an einen Händler oder die Überlassung an einen Berechtigten zum Verkauf unter Absprache mit der zuständigen Waffenbehörde ist auch möglich.
Wobei hier die einfachste Option der Verkauf an einen Waffenhändler ist und sich je nach Zustand und Waffenmodell noch Geld mit den Waffen verdienen lässt. Auch würden es viele ältere Waffenbesitzer gern sehen, wenn Ihre Schätze noch weiter verwendet und geschätzt werden.
Gerne kaufen wir Ihre Waffen an und machen Ihnen ein faires Angebot. Rufen Sie uns am Besten einfach an oder schreiben uns eine E-Mail.
Tel.: 05187 956961
Mail: info@retro-arsenal.com
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